Umlegung
Nach Abschluss des Bebauungsplan - Aufstellungsverfahrens, in dem der Verlauf und die Größe der geplanten Erschließungsstraßen sowie die Ausnutzung der zukünftigen Baugrundstücke gesetzlich fixiert wurden, folgt das so genannte Umlegungsverfahren.
In diesem Verfahren werden die Flächen des geplanten Baugebietes, die ursprünglich z.B. land- oder forstwirtschaftlich genutzt wurden und dadurch einem anderen Grundstückszuschnitt und einem anderen Erschließungssystem unterlagen, nach den im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverläufen so geordnet, dass bebaubare und erschlossene Grundstücke entstehen. Sämtliche im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke bilden die so genannte Umlegungsmasse. Aus dieser werden vorweg die Flächen ausgeschieden, welche als Verkehrsfläche oder sonstige öffentliche Fläche (Grünanlagen, Kinderspielplatz etc.) im Bebauungsplan festgesetzt sind. Diese werden der Gemeinde zugeteilt. Aus der verbleibenden Fläche werden neue Grundstücke gebildet, die so zugeschnitten sind, dass sie zweckmäßig bebaut werden können und ausreichend erschlossen sind (Anschluss an das Straßennetz, Wasserver- und Entsorgung, Strom, Gas, Telekommunikation). Von diesen Grundstücken erhält jeder Eigentümer einen Anteil, der so weit wie möglich seinem Anteil an der Umlegungsmasse entspricht.
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