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Gewerbepark Burbach
Johannes Werthenbach 
© Gemeinde Burbach 
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Bebauungspläne/sonstige Satzungen

Allgemeines

Bei der Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen sind neben den landesrechtlichen Bestimmungen insbesondere die für das betreffende Grundstück geltenden Vorgaben des kommunalen Planungsrechtes einzuhalten. So liegen für unterschiedliche Bereiche im Gemeindegebiet verschiedene Möglichkeiten der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstückes vor.

Es wird dabei unterschieden zwischen Bebauungsplanbereichen gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) (in der Regel größere Baugebiete), dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB (in der Regel bebaute Ortskerne) und dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB (iin der Regel Agrar- und Forstflächen, sowie Grünflächen außerhalb der bebauten Ortsteile). Dabei sind die Vorgaben in den jeweiligen Bebauungsplänen detailliert festgeschrieben; im Innenbereich richtet sich die Bebauung grundsätzlich nach den Anforderungen des § 34 BauGB. Im Außenbereich ist dagegen eine bauliche Nutzung nur für privilegierte Vorhaben zulässig, das heißt in der Regel nur Vorhaben, die im Zusammenhang mit einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung stehen.

Auskunft zum Planungsrecht

Über den nebenstehenden Link erhalten Sie umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen, Innenbereichssatzungen gemäß § 34 BauGB und sonstigen städtebaulichen Satzungen der Gemeinde Burbach. Wählen Sie einen Ortsteil durch Klicken mit der linken Maustaste. Hier steht Ihnen dann eine grafische Übersicht als pdf-Datei zur Verfügung, in der Sie die für das entsprechende Grundstück geltende Satzung finden.

 

 

Kontakt

Christian Feigs »
Wirtschaftsförderung
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-67
Fax: 02736 45-9967
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Anna-Lena Herrmann »
Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt, Liegenschaften
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-84
Fax: 02736 45-9984
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