Hilfsnavigation
Volltextsuche
Gewerbepark Burbach
Johannes Werthenbach 
© Gemeinde Burbach 
Gewerbepark Burbach
Seiteninhalt

Denkmalschutz

In der Gemeinde Burbach sind diverse Gebäude und sonstige Bauwerke gemäß Denkmalschutzgesetz NRW unter Schutz gestellt. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Einzelobjekte, die sich überwiegend in den historischen Ortskernen befinden. Weiterhin existieren im Gemeindegebiet Bodendenkmäler und zahlreiche archäologische Fundpunkte, die auf Grund ihrer natur- oder kulturgeschichtlichen Bedeutung geschützt sind oder eine Pflicht besteht, Objekte unter Denmalschutz zu stellen. Planungen an denkmalgeschützten Objekten sowie im Bereich von Bodendenkmälern und Fundpunkten bedürfen der Genehmigung. Hinsichtlich notwendiger Genehmigungsverfahren, möglicher finanzieller Förderungen und unvorhergesehener Funde wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Burbach.

Rechts unter Dokumente können Sie eine Liste der Denkmäler in der Gemeinde Burbach (Stand 2011) herunterladen. Die Liste der registrierten Denkmäler ist nicht abschließend; sie wird laufend fortgeschrieben. 

 

Kontakt

Jana Henrich »
Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt, Liegenschaften
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-34
Fax: 02736 45-9934
E-Mail oder Kontaktformular
nach obenSeite drucken