Landschaftsplan
Landschaftspläne werden in Nordrhein-Westfalen für den baurechtlichen Außenbereich, d.h. für die nicht bebauten Bereiche außerhalb der Ortschaften und außerhalb gültiger Bebauungspläne erstellt.
Ziel der Landschaftsplanung ist zum einen die Erhaltung schutzwürdiger Bereiche von Natur und Landschaft, zum anderen aber auch die Entwicklung und Optimierung einzelner Teile der Landschaft.
Dies erfolgt in erster Linie durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen.Zusätzlich werden Maßnahmen für Brachflächen festgesetzt und in Zusammenarbeit mit dem Forstamt für bestimmte Waldbereiche forstliche Festsetzungen getroffen.Außerdem enthält der Landschaftsplan Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wie z.B. Gehölzpflanzungen, Gewässerrenaturierungen, Umwandlung von Nadelholzbeständen in Tallagen etc.
Der Landschaftsplan Burbach wurde am 18.12.2003 als Satzung (des Kreises Siegen-Wittgenstein) erlassen.
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Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
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