Lärm
Umgebungsgeräusche, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm. Ob Geräusche als Lärm empfunden werden, hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. Daher gibt es keinen festen Wert für die Schwelle der Lärmempfindung. Allgemein kann man Lärm als Schall beschreiben, der Menschen belästigt oder, ab bestimmten Schwellenwerten und bei Dauerbelastung, auch gesundheitlich schädigt.
Die Europäische Union hat sich mit der Problematik des Umgebungslärms beschäftigt und eine EG-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Dabei geht es in erster Linie um Lärmprobleme durch Hauptverkehrsstraßen, Schienenwege und Großflughäfen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt auf Ebene der Städte und Gemeinden und beinhaltet die Kartierung der Hauptlärmquellen und sog. Lärmaktionspläne.
Lärmaktionsplan - Stufe 1
Als ersten Schritt hat die Gemeinde Burbach auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung von 2008 einen Lärmaktionsplan erstellt. Dieser Lärmaktionsplan wurde am 02.12.2008 vom Gemeinderat beschlossen und kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Lärmaktionsplan - Stufe 2
In einer zweiten Stufe zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurden 2012 neue Lärmkartierungen vorgenommen. Die Gemeinde Burbach war danach durch die Bundesautobahn A 45, die B 54 und die L 531 als Hauptverkehrsstraßen mit jeweils mehr als 3 Mio. Kfz im Jahr betroffen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der zweiten Lärmkartierung hat die Gemeinde Burbach einen zweiten Lärmaktionsplan erstellt. Er enthält für die besonders betroffenen Straßenabschnitte erste Maßnahmen, die den Lärm verringern sollen. Außerdem werden im Lärmaktionsplan sogenannte „ruhige Gebiete“ festgesetzt, die vor zunehmendem Lärm geschützt werden sollen.
Der Lärmaktionsplan – Stufe 2- der Gemeinde Burbach ist ebenfalls auf dieser Seite abrufbar. Die Anlage 3 zum Lärmaktionsplan mit der Karte der ruhigen Gebiete finden Sie als separate Datei auf dieser Seite.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans - Stufe 2 - (3. Runde der Lärmaktionsplanung)
2017 wurden erneute Lärmkartierungen vorgenommen. Da sich keine gravierenden Veränderungen gegenüber den Ergebnissen von 2012 ergaben, erfolgte keine Neuaufstellung, sondern „nur“ eine Fortschreibung als Aktualisierung des bestehenden Plans.
Der Rat der Gemeinde Burbach hat am 26.06.2018 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Dieser kann unter "Dokumente" aufgerufen werden.
Kontakt
Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-82
Fax: 02736 45-9982
E-Mail oder Kontaktformular
Dokumente
Lärmaktionsplan (PDF, 126 kB)
Lärmaktionsplan Stufe 2 (PDF, 1.3 MB)
Anlage zum Lärmaktionsplan (PDF, 418 kB)
Lärmaktionsplan Burbach Fortschreibung 2018 (PDF, 1.2 MB)
Informationen zum Betrieb von Rasenmähern und anderen motorbetriebenen Gartengeräten (PDF, 52 kB)
Ckeckliste - Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte (PDF, 2.4 MB)