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Buchhellertal
Timo Förster 
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Buchhellertal
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Hauberg

In den 60er und Anfang der 70er Jahre war der Hauberg schon totgesagt. Dann aber sorgten die Ölkrise und die steigende Zahl von Kaminen und Kachelöfen für ein Wiederaufleben der uralten Tradition, allerdings nur noch mit eingeschränkter Nutzung: Hauberge wurden zur beliebten Brennholzquelle.

Seit mindestens dem 15. Jahrhundert ist diese ausschließlich im Siegerland übliche Waldbewirtschaftungsform als „Hauberg“ bekannt. Vor allem Birken und Eichen prägen diesen Niederwald, der in einem Rhythmus von rund 18 Jahren eingeschlagen wird und dann aus dem Stock wieder ausschlägt. Die Analyse von Holzkohlenresten zeigt, dass bereits die Kelten in ihren Windöfen zur Eisengewinnung Holz nur von bis zu 20jährigen Bäumen gebrauchten und vielleicht schon eine Art Hauberg kannten.

Die Versorgung der zahlreichen siegerländer Hütten mit Holzkohle war über Jahrhunderte auch die wichtigste Aufgabe der Haubergswirtschaft, bis ab 1861 mit der Eisenbahn Hochofenkoks als unschlagbare Konkurrenz ankam. Auch die Gerbereien und Lederfabriken belieferte der Hauberg: Die Lohe, also die Rinde junger Eichen, war begehrter Gerbstoff. Ende des vergangenen Jahrhunderts verdrängte jedoch das preiswerte und wirksamere argentinische Quebrachoholz die Eichenlohe, immer mehr Hauberge wurden zu Fichtenhochwäldern aufgeforstet.

Brennholz lieferte der Hauberg natürlich schon immer.

Das dafür nicht gebrauchte Reisig wurde zu Schanzen zusammen gebunden und zum Anheizen der Backhäuser verwendet. Gleichzeitig wurde der Hauberg in den ersten Jahren nach dem Einschlag als Anbaufläche für Buchweizen oder Roggen genutzt und in den späteren Jahren als Viehweide gebraucht.

Eine vollständigere Nutzung läßt sich kaum vorstellen.

Die Haubergswirtschaft sorgte in ihrer Zeit für eine beispielhafte Verbindung industrieller mit land- und forstwirtschaftlichen Belangen, für die heute das Modewort „nachwachsende Rohstoffe“ steht. Die Haubergsflächen stehen traditionell im gemeinsamen Eigentum der Bewohner eines Dorfes.
Die Rechtsform der siegerländer Haubergsgenossenschaften und zahlreiche Details, wie das Altsohlstättenrecht, sind ebenso einzigartig, wie der Hauberg selbst. Um einen Anteil daran steuerlich richtig erfassen zu können, ist das im deutschen Steuerrecht eigens erwähnt: Abschnitt 69 der Vermögenssteuerrichtlinien beschäftigt sich mit: "Beteiligung an Haubergsgenossenschaften."

Quelle: "Burbach - Gesichter einer Gemeinde"
Herausgeber: Volkmar Klein, Karl-Albrecht Knorr
Verlag+Druck: Otto Braun GmbH & Co, Neunkirchen 1993

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Elisabeth Fley »
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