Flächennutzungsplan
Allgemeines
Die Entwicklung einer Kommune wird durch die sich bereits gegenseitig stark beeinflussenden Faktoren, wie Arbeitsmarkt-/platzsituation und Bevölkerungswachstum/-rückgang, einem ständigen Prozess unterworfen, d.h. die Bedürfnisse der Bürger ändern sich laufend insbesondere in der Beanspruchung von Boden und Infrastruktur. Aus diesem Grund gehört es u.a. zu einer der hoheitlichen Aufgaben einer Kommune, auf die unterschiedlich erforderliche Bodennutzung ordnend zu reagieren bzw. diese mit Hilfe der gesetzlichen Planungsinstrumente des Baugesetzbuches, wie z.B. mit der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ("grob"-flächige Bestimmung der Bodennutzung) nachhaltig zu steuern. Beim Flächennutzungsplan spricht man daher von der vorbereitenden Bauleitplanung. Er bildet die Voraussetzung für die so genannte verbindliche Bauleitplanung, d.h. für die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Ziele und Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind in der Regel für einen Zeitraum von 15 Jahren ausgelegt und dienen u.a. den Versorgungsträgern dazu, sich auf den zukünftig erforderlichen Bedarf einzustellen und ihre Kapazitäten frühzeitig kalkulieren zu können.
Der Flächennutzungsplan ist zwar damit behördenverbindlich, Rechte für den Bauherrn zur Bebauung eines Grundstückes können jedoch aus diesem Plan nicht abgeleitet werden.
Auskunft zum Flächennutzungsplan
Über den nebenstehenden Link erhalten Sie umfassende Informationen zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Burbach und zu bereits durchgeführten Änderungen des Planes.
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