Landschaftsplan
Allgemeines
Landschaftspläne treffen zum einen rechtliche Regelungen zur Erhaltung schutzwürdiger Bereiche von Natur und Landschaft und zum anderen aber auch für die Entwicklung und Optimierung einzelner Landschaftsbereiche. Sie gelten in der Regel für den baurechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB, d.h. für die nicht bebauten Bereiche außerhalb der Ortschaften. Für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens des Landschaftsplanes ist der Kreis Siegen-Wittgenstein verantwortlich.
Grundstücksnutzung innerhalb bebauter Ortslagen
Es kann aber vereinzelt auch naturschutzrechtliche Auflagen - wie insbesondere nach § 62 Landschaftsgesetz geschützte Biotope - für Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslagen geben, die die Bebaubarkeit von vermeindlichen Baugrundstücken einschränken können.
Grundstücksnutzung außerhalb bebauter Ortslagen
Ein bauliche Nutzung von Grundstücken außerhalb der bebauten Ortslage ist i.d.R. nicht zulässig bzw. nur für so genannte privilegierte Vorhaben möglich wie z.B. für die Forst- und Landwirtschaft. Auch andere (nicht bauliche) Nutzungen können durch bestimmte naturschutzrechtliche Auflagen eingeschränkt sein. Alle Informationen zum Landschaftsplan der Gemeinde Burbach finden Sie auf der Internetseite des Kreis Siegen-Wittgenstein. Den direkten Link finden Sie rechts.
Kontakt
Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-82
Fax: 02736 45-9982
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