Kommunalwahlen 2025
Ergebnisse der Stichwahlen am 28.09.2025
Nachfolgend geht es zu den Ergebnissen der Stichwahlen am 28.09.2025 in der Gemeinde Burbach.
Hauptseite aller Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 2025 in der Gemeinde Burbach (externer Link)
Ergebnisse der Stichwahl der Landrätin/des Landrats (externerLink)
Ergebnisse der Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (externer Link)
Wichtige Hinweise für die Stichwahlen am 28. September 2025
Am Sonntag, 28. September 2025, findet die Stichwahl zur Wahl des/der zukünftigen Landrats/Landrätin für den Kreis Siegen-Wittgenstein sowie des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Burbach statt.
Wahlberechtigt sind an diesem Tag alle Bürgerinnen und Bürger, die auch bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt waren. Die für die Hauptwahl am 14. September 2025 versandten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit; neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann natürlich trotzdem wählen. Für die Wahl im Wahllokal reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus, um von seinem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.
Briefwahl
Auch für die Briefwahl gelten dieselben Vorschriften wie bei der Hauptwahl.
Die Ausstellung eines Wahlscheines und die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragt werden:
- Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages unter https://www.burbach-siegerland.de/briefwahlantrag bis Mittwoch, 24. September 2025, 12.00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine Zustellung durch die Post nicht mehr gewährleistet werden.
- Per E-Mail an: wahlen@burbach-siegerland.de.
- Schriftlich durch einen frankierten Postbrief, formlos oder mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Postanschrift lautet: Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach.
- Persönlich im Bürgerbüro oder im Wahlamt der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 116 oder 124, während der Geschäftszeiten. Hier besteht auch die Möglichkeit, sofort zu wählen.
Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung können die Briefwahlunterlagen bis Samstag, 27.09.2025, um 12.00 Uhr oder bis Sonntag, 28.09.2025, um 15.00 Uhr persönlich im Wahlamt im Rathaus beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Wahlberechtigte, die bereits zur Hauptwahl Briefwahl für die Stichwahl am 28. September 2025 beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch.
Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 28. September 2025, 16.00 Uhr (!), im Rathaus Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, eingegangen ist. Die Wahlbriefe können in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Wahlbekanntmachung
Die Wahlbekanntmachung für die Stichwahlen am 28.09.2025 kann nachfolgend aufgerufen werden.
KWahl25 Wahlbekanntmachung Stichwahl (PDF, 1.2 MB)
Wahllokale
Gewählt wird in den gleichen Wahllokalen wie bei der Hauptwahl am 14.09.2025. Nachfolgend kann das Verzeichnis der Wahllokale für die Stichwahlen aufgerufen werden.
KWahl25 Wahllokalverzeichnis (PDF, 38 kB)
Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Kommunalwahlen sucht die Gemeinde Burbach engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfende mit anpacken.
Wann finden die Kommunalwahlen statt?
- Sonntag, 14. September 2025
- Sonntag, 28. September 2025 (etwaige Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und/oder des Landrats/der Landrätin)
Was sind die Aufgaben der Wahlhelfenden?
- Vorbereitung und Einrichtung des Wahllokals
- Überprüfung der Wahlbenachrichtigungen und Ausweisdokumente
- Ausgabe der Stimmzettel
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs während der Wahl
- Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals
Keine Sorge – erfahrene Wahlhelfende werden die „Neulinge“ unterstützen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Außerdem verlost die Gemeinde Burbach unter allen Wahlhelfenden ein brandneues iPad.
Voraussetzungen
Um Wahlhelferin/Wahlhelfer zu werden, muss man am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen und
- wahlberechtigt sein (man darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein).
Wie kann ich mich anmelden?
Interessierte können auch gerne telefonisch oder per E-Mail mit dem Wahlamt Kontakt aufnehmen.
Telefon: 02736 45-13 (Herr Schmeck)
Telefon: 02736 45-15 (Frau Jäppche)
Telefon: 02736 45-16 (Frau Nagornik)
Telefon: 02736 45-19 (Herr Danneels)
wahlen@burbach-siegerland.de
Fax: 02736 45-55
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Bekanntmachungen
Briefwahl
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann dies ab dem 04.08.2025 bei der Gemeinde Burbach, Wahlamt im Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 116, 118 und 124 während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragen.
Schriftliche Wahlscheinanträge können gestellt werden,
- indem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes der entsprechende Antrag ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach gesandt wird,
- oder ein formloser schriftlicher Antrag per Telefax-Nr. 02736 45-55 oder per E-Mail (wahlen@burbach-siegerland.de) gestellt wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine rechtzetige postalische Zusendung der Briefwahlunterlagen nicht mehr gewährleistet werden. Daher wird die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Rathaus dringend empfohlen.
Der Antrag kann auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Personen, die einen Wahlscheinantrag für andere stellen, müssen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt sind. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Telefonisch dürfen keine Anträge entgegengenommen werden, jedoch werden telefonische Anfragen gerne unter 02736 45-13 beantwortet.
Abgabe der Wahlbriefe
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 14.09.2025, 16 Uhr, beim Wahlleiter, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, eingehen.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Deutsche Post AG weist darauf hin, dass der Einwurf der Wahlbriefe in einen Briefkasten oder die Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post spätestens drei Tage vor dem Wahltermin (=Donnerstag, 11.09.2025) erfolgen sollte.
Die Wahlbriefe können ebenfalls im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Wahllokalverzeichnis
Nachfolgend kann das Wahllokalverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 sowie für eine etwaige Stichwahl am 28.09.2025 aufgerufen werden.
KWahl25 Wahllokalverzeichnis (PDF, 38 kB)
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden am 14.09.2025 ab 18 Uhr unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:
Kontakt
- Wahlamt -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-13 (Herr Schmeck)
Telefon: 02736 45-15 (Frau Jäppche)
Telefon: 02736 45-16 (Frau Nagornik)
Telefon: 02736 45-19 (Herr Danneels)
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 02736 45-55

