Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Briefwahl
Wichtige Information zur Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können erst zwischen dem 3. und 6. Februar versendet werden. Eine frühere Versendung wird nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel wird dann noch einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Dennoch können schon jetzt Briefwahlanträge beim Wahlamt gestellt werden. Das Wahlamt empfiehlt, vorrangig den Online-Briefwahlantrag zu nutzen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann dies ab sofort bei der Gemeinde Burbach, Wahlamt im Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 116, 118 und 124 während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragen.
Schriftliche Wahlscheinanträge können gestellt werden,
- indem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes der entsprechende Antrag ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach gesandt wird,
- oder ein formloser schriftlicher Antrag per Telefax-Nr. 02736 45-55 oder per E-Mail (wahlen@burbach-siegerland.de) gestellt wird,
- oder der Online-Wahlscheinantrag genutzt wird. Dieser kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://www.burbach-siegerland.de/briefwahlantrag/
Der Antrag kann auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Personen, die einen Wahlscheinantrag für andere stellen, müssen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt sind. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Telefonisch dürfen keine Anträge entgegengenommen werden, jedoch werden telefonische Anfragen gerne unter 02736 45-19 beantwortet.
Informationen zu Wohnungswechseln nach dem 12.01.2025
Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:
- Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12.01.2025 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung nach diesem Datum erfolgte - im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem bisherigen Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wollen Sie dagegen schon in Ihrer neuen Gemeinde wählen, müssen Sie spätestens bis zum 02.02.2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen, Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. - Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.
- Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen, eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltage nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen. Den Online-Briefwahlantrag erreichen Sie unter dem folgenden Link: https://www.burbach-siegerland.de/briefwahlantrag/
- Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 02.02.2025 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
Antragsformular
Das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis kann nachfolgend heruntergeladen werden.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF, 13 kB)
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Wichtig! Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Wahlberechtigung
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
- entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Antragsformulare
Je nachdem, welcher Fall der Wahlberechtigung vorliegt, ist eines der beiden Formulare zu verwenden:
Fall 1: frühere Wohnung oder früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
Fall 2: Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Die „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ in der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben haben. Eine passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht.
Die „Betroffenheit von den politischen Verhältnissen“ kann sich daraus ergeben, dass Sie aktuell der deutschen Hoheitsgewalt unterliegen, ist aber nicht darauf beschränkt.
Beispiele für die Wahlberechtigung können Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter dem nachfolgenden Link aufrufen: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/49fd7b4e-436c-45c3-baed-e9d8ffb8c547/anwendungshinweise_12_bwg.pdf
Fristen
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein Antrag kann bereits jetzt gestellt werden.
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 kann nachfolgend aufgerufen werden.
BTW 2025 Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis (PDF, 1.4 MB)
Kontakt
- Wahlamt -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-19 (Herr Danneels)
Telefon: 02736 45-15 (Frau Jäppche)
Telefon: 02736 45-16 (Frau Nagornik)
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 02736 45-55