Halteverbot Brückenstraße
Die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer, nämlich der Kinder, liegt der Gemeinde Burbach besonders am Herzen. Aus Sicht der Kinder stellen parkende Fahrzeuge ein unübersichtliches Hindernis dar und auch die Fahrer haben nur eine eingeschränkte Sicht. Deshalb gilt an der Grundschule in Wahlbach in der Brücken- und Austraße demnächst ein eingeschränktes Halteverbot
Das eingeschränkte Halteverbot gilt von montags bis freitags jeweils von 7.30 bis 13.30 Uhr. In der Austraße beginnt die Regelung einfahrend ab dem Kreuzungsbereich Brückenstraße und endet am Aufgang zur Turnhalle. Ausfahrend gilt die Regelung vom Beginn des Schulhofes bis zum Kreuzungsbereich.
In der Brückenstraße dürfen keine Fahrzeuge im genannten Zeitraum ab der Firma Gelber bis zur Höhe des Feuerwehrgerätehauses mehr abgestellt werden. Auch in umgekehrter Fahrtrichtung gilt die Regelung.
Außerhalb des Zeitraumes ist das Parken dort möglich, es ist jedoch darauf zu achten, dass genügend Abstand zu den Kreuzungsbereichen vorhanden ist und der normale Durchgangsverkehr nicht beeinträchtigt wird. Durch das Ordnungsamt werden Kontrollen stattfinden.
Die Regelung tritt am 27. Juni in Kraft.
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Anordnungsplan Halteverbot (PDF, 500 kB)