Durchführung von Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017 sieht vor, dass Radonvorsorgegebiete ausgewiesen werden müssen. Hierzu werden derzeit in Nordrhein-Westfalen Radon-Bodenluftmessungen an 300 Messorten durchgeführt.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat den Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - mit der geowissenschaftlichen Be-gleitung des Messprogrammes beauftragt.
Zeitraum: Oktober 2019-August 2020
Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grund-stücke zu betreten, Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.
Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetz-lichen Bestimmungen ersetzt.
Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Geologischen Dienst NRW beauf-tragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.
Ansprechpartner:
Dr. Ludger Krahn (krahn@gd.nrw.de, 02151 897-239)
Prisca Weltermann (weltermann@gd.nrw.de, 02151 897-443)
Kontakt
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