Neue zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente Elektrogeräte:
Neues „Elektrogesetz” in Kraft getreten
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium oder Gold. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten manche Elektrogeräte auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt.
Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt. Mit Hilfe einer durch das neue Gesetz geänderten, vereinfachten Sammlung von Elektroaltgeräten soll nun die Recyclingquote erhöht werden.
Das „Elektrogesetz” (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20.10.2015) soll außerdem die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten stärken.
Was ändert sich konkret mit dem neuen Gesetz?
Bisher konnten Altgeräte flächendeckend nur über die Städte und Gemeinden entsorgt werden. In der Gemeinde Burbach kann die Abholung von Elektrogeräten zweimal im Jahr per Postkarte (verteilt mit dem Abfallkalender) oder über das Internet (www.srw-siegen.de) angemeldet werden.
Künftig können die ausgedienten Geräte jedoch auch in großen Geschäften – mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern – zurückgegeben werden. Bei jedem Neukauf können Sie dort ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgeben. Wenn der Händler das Neugerät nach Hause liefert, muss er das Altgerät kostenlos von dort mitnehmen.
Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern, zum Beispiel Handys oder Radiowecker, können Sie auch ohne Neukauf kostenlos und in haushaltsüblicher Menge abgeben. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden – einen Kassenzettel oder ähnliches müssen Sie also nicht vorlegen.
Diese Rücknahmepflicht gilt prinzipiell genauso für den Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie ihre Altgeräte dann einfach an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Zur Umsetzung ihrer Rücknahmepflicht haben die Händler noch etwas Zeit. Spätestens ab dem 24. Juli 2016 muss die Abgabe von Altgeräten bei jedem verpflichteten Händler jedoch möglich sein.
Übrigens: über die gesetzlichen Vorgaben hinaus darf jeder Vertreiber auch freiwillig die Annahme von Elektroaltgeräten anbieten. Fragen Sie im Handel einfach danach.
Bevor Sie sich zur Entsorgung eines Elektro- oder Elektronikgerätes entschließen, sollten Sie jedoch prüfen, ob das Gerät vielleicht noch anderweitig genutzt werden kann. In vielen Fällen schont eine längere Nutzung die Umwelt, gerade wenn dadurch die vorzeitige Entsorgung des alten und die unnötige Produktion eines neuen Gerätes vermieden werden kann.
Zur Information darüber, welche Geräte bei der Abholung oder durch die beschriebenen Rücknahmesysteme angenommen werden, sind Elektrogeräte durch ein deutliches Symbol, die durchgestrichene Abfalltonne, gekennzeichnet.
Für ausgediente Handys gibt es außerdem eine spezielle Sammelbox des NABU im Eingangsbereich des Burbacher Rathauses. NABU und Telefónica Deutschland Group arbeiten beim Thema Umweltschutz zusammen. Seit 2011 ist das Mobilfunkunternehmen E-Plus Partner des NABU für die Kampagne „Alte Handys für die Havel“. Für jedes abgegebene Alt-Handy erhält der NABU 1,60 Euro für seine Naturschutzprojekte.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Umweltberaterin der Gemeinde Burbach, Elisabeth Fley, Tel. 02736 45-82 oder per Mail an e.fley@burbach-siegerland.de.
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Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
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