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Telefonermäßigung

Voraussetzung für die Gewährung der Telefongebührenermäßigung ist die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem „RF-Merkzeichen“.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  • Befreiungsbescheid der GEZ Köln
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