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Telefonermäßigung
Voraussetzung für die Gewährung der Telefongebührenermäßigung ist die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem „RF-Merkzeichen“.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
- Befreiungsbescheid der GEZ Köln
