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Biometrietauglichkeit

Wie beim elektronischen Reisepass gelten auch für den neuen Personalausweis biometrische Anforderungen, also ein entsprechendes Lichtbild und evtl. zwei Fingerabdrücke. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist freiwillig. Hiermit wird der Schutz des Ausweises vor Missbrauch durch Unberechtigte wesentlich erhöht. Die biometrischen Daten dürfen nur von Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen und Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden ausgelesen werden. Diese Daten sind daher im Ausweis besonders geschützt.

Online-Ausweisfunktion

Gravierender jedoch ist, dass der Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion erhält und für die elektronische Signatur genutzt werden kann. Damit ist der Personalausweis nicht mehr allein ein herkömmlicher Sichtausweis, sondern Sie können sich mit dem Personalausweis nun auch im Internet und an Automaten sicher und eindeutig ausweisen. Der Personalausweis ist hierfür mit einem Computerchip ausgestattet. Dieser Chip enthält all die Daten, die auch auf dem Personalausweis aufgedruckt sind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Lichtbild usw.) Das Lichtbild kann allerdings nur von den oben genannten Behörden eingesehen werden.

Der Personalausweis kann für den Online-Versandhandel, für Bankgeschäfte, für soziale Netz-werke, aber auch für Behördengänge genutzt werden. Jedoch nicht jeder Anbieter kann einfach ihre Daten auslesen. Jeder Online-Anbieter, der für seine Dienstleistung den neuen Personalausweis nutzen möchte, benötigt vorher ein staatliches Berechtigungszertifikat. Dieses wird vom Bundesverwaltungsamt vergeben. Hier wird genau festgelegt, welche Daten von dem Anbieter eingelesen werden dürfen. Damit ist die Internetnutzung mit dem neuen Personalausweis wesentlich sicherer, da die Online-Funktion im Ausweis genau prüft, ob der Online-Anbieter tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt und welche Daten er einlesen kann. Letztendlich entscheiden aber Sie als Ausweisinhaber, welche Daten sie freigeben. Dies bestätigen Sie durch Eingabe einer 6-stelligen Pin und eines Benutzernamens. Um Ihren Personalausweis für das Internet nutzen zu können, benötigen Sie ein Lesegerät und eine spezielle Software. Das Kartenlesegerät erhalten Sie im Handel. Ob ein Lesegerät für den neuen Personalausweis geeignet ist, erkennen Sie am aufgedruckten Personalausweislogo. Das Logo besteht aus zwei Halbkreisen, die das gegenseitige Ausweisen zwischen Nutzer und Anbieter im Internet symbolisieren soll. Es befindet sich auch auf der Rückseite des neuen Personalausweises. Die Trei-ber-Software ist ab November 2010 kostenlos im Internet über www.ausweisapp.bund.de erhältlich. Die Online-Funktion ermöglicht auch die Nutzung von Automaten wie Fahrkarten- oder Zigarettenautomaten.

Standardmäßig wird der neue Personalausweis für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr mit eingeschalteter Online-Funktion geliefert. Bei der Aushändigung können Sie sich entscheiden, ob diese Funktion ein- oder ausgeschaltet werden soll. Während der gesamten Gültigkeitsdauer ist jederzeit das Ein- oder Ausschalten dieser Online-Funktion möglich. Daher verwahren sie gut ihre PIN-Briefe. Haben Sie Ihre PIN vergessen, kein Problem. Diese können sie entweder selbst mit ihrer PUK-Nummer wieder frei schalten oder im Bürgerbüro frei schalten lassen.

Elektronische Signaturmöglichkeit

Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signa-tur. Diese wirkt wie eine persönliche Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die nur per Schriftform rechtsverbindlich sind. Sie erhalten Ihr Signaturzertifikat bei einem zugelassenen Signaturanbieter. Je nach Anbieter fallen unterschiedliche Kosten an. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie im Internet auf der Seite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de unter dem Punkt „Akkreditierte ZDA“. Sie benötigen hierfür ein Komfortlesegerät mit einem PIN-Pad.
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