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Informationen zu Wohnungswechseln nach dem 12.01.2025

Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

  1. Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12.01.2025 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung nach diesem Datum erfolgte - im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem bisherigen Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

    Wollen Sie dagegen schon in Ihrer neuen Gemeinde wählen, müssen Sie spätestens bis zum 02.02.2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen, Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.

  2. Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.

  3. Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen, eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltage nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen. Den Online-Briefwahlantrag erreichen Sie unter dem folgenden Link: https://www.burbach-siegerland.de/briefwahlantrag/

  4. Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 02.02.2025 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

Antragsformular

Das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF, 13 kB)

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