Im Ausland lebende Deutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen zur Beantragung stehen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung. Das Antragsformular auf Eintragung ist in zweifacher Ausfertigung im Original bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 05.09.2021 an die Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, zu senden. Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
