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Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der für den Gewerbebetrieb durch das Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermeßbetrag.

Die Gemeinde Burbach multipliziert den jeweils festgesetzten Gewerbesteuermeßbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz von 405 % und ermittelt so die jährliche Gewerbesteuer.
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