Seiteninhalt
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der für den Gewerbebetrieb durch das Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermeßbetrag.
Die Gemeinde Burbach multipliziert den jeweils festgesetzten Gewerbesteuermeßbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz von 405 % und ermittelt so die jährliche Gewerbesteuer.
Die Gemeinde Burbach multipliziert den jeweils festgesetzten Gewerbesteuermeßbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz von 405 % und ermittelt so die jährliche Gewerbesteuer.
