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Entwässerungsgebühren sind für die Grundstücke zu entrichten, die an den gemeindlichen Kanal angeschlossen sind.
Die Gebühr beträgt je cbm Schmutzwasser jährlich 2,95€.
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Größe des Wasserzählers erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
- bis zu 5cbm jährlich = 48,00€ (monatlich 4,00€)
- bis zu 10cbm jährlich = 96,00€ (monatlich 8,00€)
- bis zu 20cbm jährlich = 192,00€ (monatlich 16,00€)
- über 20 cbm jährlich = 288,00€ (monatlich 24,00€)
Die Niederschlagungsgebühr beträgt je qm angeschlossene Fläche = 0,78€
