Briefwahl
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann dies ab sofort bei der Gemeinde Burbach, Wahlamt im Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 116, 118 und 124 während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragen.
Schriftliche Wahlscheinanträge können gestellt werden,
- indem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes der entsprechende Antrag ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach gesandt wird,
- oder ein formloser schriftlicher Antrag per Telefax-Nr. 02736 45-55 oder per E-Mail (wahlen@burbach-siegerland.de) gestellt wird,
- oder der Online-Wahlscheinantrag genutzt wird. Dieser kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://www.burbach-siegerland.de/briefwahlantrag/
Der Antrag kann auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Personen, die einen Wahlscheinantrag für andere stellen, müssen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt sind. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Telefonisch dürfen keine Anträge entgegengenommen werden, jedoch werden telefonische Anfragen gerne unter 02736 45-19 beantwortet.
