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Grundsätzlich haben sich Bauherren und Bauunternehmen an die nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzte Nachtruhe zu halten.
Speziellere Regelungen trifft jedoch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970 (Bundesrecht).
Die Überwachung erfolgt durch das Staatliche Umweltamt Siegen (Tel. 0271 / 585-0).
In Beschwerdefällen bitte unmittelbar an das Staatliche Umweltamt wenden, damit ggfls. auch Messungen durchgeführt werden können.
Speziellere Regelungen trifft jedoch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970 (Bundesrecht).
Die Überwachung erfolgt durch das Staatliche Umweltamt Siegen (Tel. 0271 / 585-0).
In Beschwerdefällen bitte unmittelbar an das Staatliche Umweltamt wenden, damit ggfls. auch Messungen durchgeführt werden können.
