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Telefonermäßigung
Voraussetzung für die Gewährung der Telefongebührenermäßigung ist die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem „RF-Merkzeichen“.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
- Befreiungsbescheid der GEZ Köln
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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