Zuschüsse für sicheres Eigenheim
KfW und Bundesregierung weiten Förderung aus
Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Seit dem 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.
Damit reagieren KfW sowie die Bundesministerien auf die steigende Anzahl von Wohnungseinbrüchen. Die KfW weist in diesem Zusammenhang auf die Kombination verschiedener Möglichkeiten hin. Beispielsweise kann sich der Förderbetrag auf bis zu 6.250 Euro erhöhen, wenn zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung umgesetzt werden. Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Investitionskosten. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit 1. April 2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.
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