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22.06.2023

Zusatzmittel zur Förderung von Stromspeichern und Solar-Steckergeräten

Burbacher Rat stellt weitere 25.000 Euro zur Verfügung

gb Burbach. Die Gemeinde Burbach stockt die Fördermittel für private Stromspeicher und Stecker-Solargeräte für das laufende Jahr 2023 noch einmal auf. Nachdem das vorhandene Budget von 37.500 Euro für die Speicher bereits nach Ablauf des 1. Quartals ausgeschöpft war, hat der Rat in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, zusätzliche Mittel in Höhe von 22.500 Euro freizugeben. Für die Unterstützung bei Käufen von Balkonsolaranlagen o.ä. beschloss der Rat, weitere 2.500 Euro bereitzustellen. Somit stehen nun zusätzliche 25.000 Euro zur Verfügung, die den Umstieg auf Solarenergie im Privathaushalt fördern sollen.

Die Gemeinde hat eine Förderung von 750 Euro pro Stromspeicher festgelegt. Mit den ursprünglich im Haushalt eingestellten Mitteln konnten 50 Anträge bewilligt werden. Mit dem frischen Geld können nun weitere 30 Speicher bezuschusst werden, wobei schon 15 Antragsteller auf der Warteliste stehen. Wer noch in diesem Jahr eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher installieren oder eine Erweiterung der PV-Anlage samt einem neuen Stromspeicher nachrüsten möchte, sollte also schnell handeln und mit einer soliden Kostenschätzung vor (!) der Auftragsvergabe bzw. vor (!) dem Kauf Fördermittel beantragen. Ansprechpartner ist Klimaschutzmanager Samuel Reuter (Tel. 0 27 36 – 45 35, E-Mail s.reuter@burbach-siegerland.de). Der Förderantrag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter http://klima.burbach-siegerland.de/Bauen-Sanieren-Wohnen/Förderprogramm/ zu finden.

50 weitere Balkonsolaranlagen können bezuschusst werden

Ähnliches gilt für die Stecker-Solargeräte. Auch hier konnten bisher 50 Anlagen mit je 50 Euro gefördert werden. Die Mittel waren Ende April erschöpft. Mit der außerplanmäßigen Verdoppelung des ehemaligen Etats für diese Förderung können jetzt noch einmal 50 Balkonsolaranlagen bezuschusst werden. Die ersten fünf Antragsteller stehen schon auf der Warteliste und können nun zeitnah auf die Bewilligung hoffen. Der Förderantrag ist vor (!) dem Kauf einer Anlage zu beantragen.

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