Wiederaufnahme von Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Mai 2020
Kirchen und Religionsgemeinschaften nehmen Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz vor
Im Nachgang zu Gesprächen mit den Kirchen sowie Religionsgemeinschaften über die Wiederaufnahme der öffentlichen Durchführung von Gottesdiensten in der vergangenen Woche hat die Landesregierung in diesen Tagen Konzepte der Religionsgemeinschaften erhalten, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können.
Auf der Grundlage der gleichermaßen umfassenden und präzisen vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben erklärt, die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz bis zum 1. Mai 2020 vornehmen zu können. Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen werden ab Mai wieder öffentlich stattfinden.
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