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18.02.2025

Wichtige Informationen für Briefwählerinnen und Briefwähler

Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 21.02.2025, bis 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende:

Freitag, 21.02.2025: 8.30 bis 15.00 Uhr
Samstag, 22.02.2025: 8.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag, 23.02.2025 ab 08.00 Uhr

Bei Briefwahlunterlagen, die ab sofort an die eigene Wohnanschrift versendet werden sollen, kann das Wahlamt nicht garantieren, dass diese noch vor dem Wahltag eingehen. Das Wahlamt bittet daher, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen. Auf Wunsch kann auch hier direkt vor Ort gewählt werden (Briefwahl an Ort und Stelle)

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23.02.2025, um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden. Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20.02.2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig das Wahlamt erreichen. Wer die Briefwahl später ausübt, sollte den roten Wahlbrief persönlich beim Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten am Eingang des Rathauses, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, einwerfen.

Kontakt

Gemeinde Burbach »
Pressestelle
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
E-Mail oder Kontaktformular
Jessika Isgeim »
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-19
Fax: 02736 45-9919
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