Projekte für den Westenergie Klimaschutzpreis 2025 gesucht
Ab sofort online bewerben
gb Burbach. „Die Umwelt gewinnt – gewinnen auch Sie!“ Mit diesem Slogan ruft Westenergie zum diesjährigen Westenergie Klimaschutzpreis auf. Für Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 5.001 bis 20.000 Einwohnern (in Burbach leben rd. 15.000 Menschen) wird ein Preisgeld von insgesamt 1.000 Euro ausgelobt, verteilt auf drei Projekte und Initiativen. Für Platz eins gibt es 500 Euro, Zweitplatzierte dürfen sich über 300 Euro freuen und auf Rang drei entfallen 200 Euro. Ab sofort können sich Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas bis 14.09.2025 online unter https://klimaschutzpreis.westenergie.de/bewerbungsformular (externer Link) bewerben. Das sind die Bedingungen:
Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person einer Kommune, die auf lokaler Ebene Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt hat und die der Allgemeinheit zugutekommen. Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind. Privatpersonen und Vereine dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. Die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen ist beispielweise nicht möglich ist. Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen, wenn deren Erlaubnis vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten.
Preisträgerinnen und Preisträger der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden. Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein. Die Projekte müssen umgesetzt sein.
Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imkerin oder Imker stellt Bienenstöcke auf). Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben. Die Kommunen selbst können keine Projekte einreichen und dürfen auch nicht Geldempfänger sein.
Eine Jury aus Kommunalverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.
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Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
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20250520 PM Westenergie Klimaschutzpreis 2025 (PDF, 630 kB, Pressemitteilung)
