Erste Teilbereiche der Trinkwasserleitungen werden desinfiziert
Wahrnehmbarer Chlorgeschmack und -geruch möglich
gb Burbach. Die Burbacher Gemeindewerke konnte am späten Dienstagnachmittag in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises sowie dem Wasserverband Siegen-Wittgenstein mit der Desinfektion eines ersten Teilbereichs der Trinkwasser-Versorgung beginnen, um der Belastung durch den Keim Pseudomonas aeruginosa entgegenzuwirken. Aufgrund der Maßnahme kann es zu einem wahrnehmbaren Chlorgeschmack bzw. -geruch des Wassers und an den Entnahmestellen (Wasserhähne, Duschen etc.) kommen. Geplant ist, ab Donnerstag in den weiteren betroffenen Versorgungszonen mit der Desinfektion zu beginnen.
Das Abkochgebot in den Ortschaften Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln bleibt trotz der Desinfektionsmaßnahmen bis zum Vorliegen von zwei negativen Wasserproben bis auf Weiteres bestehen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind hierbei zu befolgen
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
• Trinken und alle Getränkezubereitung
• Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst und Salat)
• Zähneputzen
• Mundspülung
• Reinigung von Wunden
• Spülen von Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. Mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. Abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
• Duschen und Baden (Wasser nicht schlucken!)
• Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
• Waschmaschine
• Toilettenspülung
• Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
• Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
• Chemischen Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
• Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
• Personen mit geschwächtem Immunsystem
• Schwangere
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger unter der Rufnummer 0 27 36 - 45 63
Außerdem wird die Gemeinde Burbach hier auf der Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Meiden über aktuelle Entwicklungen informieren.
Kontakt
Pressestelle
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
E-Mail oder Kontaktformular
Dokumente
20250820 PM Wahrnehmbarer Chlorgeschmack und -geruch möglich (PDF, 482 kB, Pressemitteilung)
