Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs
Antrag auf Briefwahl bis 24. September möglich
Burbach. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben zur Bundestagswahl 2021 liegen bei der Post zur Verteilung und werden in den kommenden Tagen den wahlberechtigten Burbacher Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Der personalisierte Wahlberechtigungsschein soll zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass von der wahlberechtigten Person am 26. September im vorgegebenen Wahllokal vorgelegt werden. Ein eigener Schreibstift (etwa ein Kugelschreiber) darf aus hygienischen Gründen zur Stimmzettelkennzeichnung mitgebracht werden.
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben oder in einem anderen Wahlraum des entsprechenden Wahlkreises wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen. Der Vordruck dazu wird mit der Wahlberechtigung zugestellt. Möglich ist aber auch ein formloser Antrag, sofern dieser Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthält.
Die Gemeinde Burbach nimmt Wahlscheinanträge (in einem frankierten Umschlag zugesandt oder persönlich abgegeben) bis zum Freitag, 24. September, 18 Uhr entgegen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung wird der Antrag sogar bis zum Wahlsonntag, 26. September, 15 Uhr angenommen. Der Wahlschein wird der Antrag stellenden Person auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können auch persönlich bei der Gemeinde Burbach abgeholt werden. Wichtig: Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen.
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