Großes Interesse an Vortrag zum Mindestlohn
Etliche interessierte Bürgerinnen und Bürger wollten sich im Bürgerhaus Burbach zum Thema Mindestlohn schlau machen lassen. Die Burbacher Gleichstellungsbeauftragte Kerstin Stahl hatte dazu eingeladen. „Die EU hat insgesamt 28 Mitgliedsstaaten. 21 davon hatten bereits einen Mindestlohn, bevor Deutschland ihn auch Anfang des Jahres eingeführt hat. Es ist nicht selbstverständlich, dass heutzutage jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin von seiner bzw. ihrer Arbeit leben oder eine Existenz aufbauen kann. Dieser Missstand soll mit dem neuen Gesetz beseitigt werden.“ So begrüßte Kerstin Stahl die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und gab damit ab an die Expertin, Rechtsanwältin Carmen Müller aus Netphen.
In ihrem ausführlichen Fachvortrag wurde deutlich, dass das Mindestlohngesetz noch lange nicht auf alle anstehenden Fragen in der Praxis eine Antwort gibt. Viele Einzelfälle sind strittig und werden von den Arbeitsgerichten unterschiedlich beurteilt. Vor allem gibt es Unklarheit darüber, welche Zulagen und Sonderzahlungen zum Gehalt zugerechnet werden dürfen und welche nicht. „Das schafft Unsicherheit auf Arbeitnehmer-, aber auch auf Arbeitgeberseite. Klar ist jedoch, dass die Dokumentationspflicht über die geleistete Arbeit auf Seiten der Arbeitgeber liegt“, so Carmen Müller.
Auch wenn das Mindestlohngesetz an manchen Stellen noch Auslegungsspielraum und viel Gelegenheit für Gerichte zur Konkretisierung bietet, so werden doch empfindliche Bußgelder fällig, sollte der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sich nicht an die Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz halten. Zuständig für die Kontrolle ist hier das Hauptzollamt.
Carmen Müller hat es verstanden, auf klare und verständliche Art und Weise über das neue Gesetz zu informieren und ist dabei auch auf viele Sonderfälle und Ausnahmen eingegangen. Diverse individuelle Fragen konnte Carmen Müller während ihres Vortrages beantworten. „Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung“, so das Resümee von Kerstin Stahl.
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