Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wichtig Infos – nicht nur für Senioren!
Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll und wie erstellt man eine aussagekräftige Patientenverfügung? Was geschieht, wenn ich durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu klären? Auf diese und viele Fragen mehr gibt es am 12. Oktober um 17.00 Uhr eine Antwort. Die Senioren-Service-Stellen Burbach, Neunkirchen und Wilnsdorf bieten im Otto-Reiffenrath-Haus einen Vortrag über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.
Melanie Kaiser von der Kreisbetreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein wird einen Überblick zur Vorsorgevollmacht geben. Es wird erläutert, was bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist und wie sie rechtlich wirksam wird.
Dr. Uli Feldkamp, Oberarzt vom Kreisklinikum in Weidenau wird anschließend zur Patientenverfügung referieren. In dieser Willenserklärung wird unter anderem festgelegt, ob und wie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden soll bzw. welche Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit möglicherweise unterlassen werden sollten.
Im Anschluss an die Vorträge besteht ausreichend Zeit, um bestehende Fragen zu erörtern.
Bettina Großhaus-Lutz, Seniorenberaterin der Gemeinde Neunkirchen, betont die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht nicht nur im Alter, sondern bereits mit Eintritt in die Volljährigkeit. Denn weder Kinder, noch Eltern oder Ehepartner können sich im Ernstfall automatisch vertreten, hier ist eine Bevollmächtigung z.B. über eine Vorsorgevollmacht erforderlich, mit der sich alle wichtigen Dinge regeln lassen.
Um eine Voranmeldung in den jeweiligen Senioren-Service-Stellen wird gebeten: Birgit Meier-Braun (Burbach): 02736 45-56, Bettina Großhaus-Lutz (Neunkirchen): 02735 767-200, Jutta Schmidt (Wilnsdorf): 02739 802-129.
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