Vorsorgevollmacht ist in jedem Alter sinnvoll
Vortragsgespräch am 05.10.2023 um 18 Uhr im Bürgerhaus
gb Burbach. Für den Fall der Fälle gewappnet sein – das ist die Grundidee einer Vorsorgevollmacht. Wer darf Entscheidungen für welche Personen treffen, die diese nicht mehr eigenständig treffen können? Wie sind die juristischen Rahmenbedingungen? Mit einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 05.10.2023, möchte die Senioren-Service-Stelle der Gemeinde Burbach hierauf Antworten geben. Ab 18 Uhr stehen dann im Rahmen eines Vortragsgesprächs die Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsrecht“ im Bürgerhaus Burbach im Fokus. Referent ist Frank Klöckner von der Betreuungsbehörde Kreis Siegen-Wittgenstein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Vorsorgevollmacht empfiehlt sich nicht nur für ältere Menschen. Jeder kann jederzeit durch einen Unfall oder eine akute Erkrankung in die Situation geraten, dass jemand anderes (lebenswichtige) Entscheidungen für einen treffen muss. Dann ist es ratsam, vorab mit dieser Person über verschiedene Themen, Szenarien und möglichen Maßnahmen zu sprechen – und die Person des Vertrauens entsprechend zu legitimieren, entscheiden zu können. Vorsorgevollmachten können von und mit Personen ab 18 Jahren vereinbart werden. Seniorenberaterin Birgit Meier-Braun informiert und berät gerne zu diesem Thema und bietet auch Beglaubigungstermine an. Rückfragen beantwortet sie gerne unter Tel. (0 27 36) 45 56, per E-Mail an b.meier-braun@burbach-siegerland.de oder im persönlichen Gespräch im Familienbüro in der Römerpassage.
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Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
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