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02.02.2026

Neuer Bildungsscheck 2.0

Unterstützung für berufliche Weiterbildung in NRW

kreis Siegen-Wittgenstein. Weiterbildung lohnt sich – und wird aus diesem Grund auch weiter gefördert: Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen ab 2026 gezielt Menschen, die ihre beruflichen Kompetenzen ausbauen möchten. Das Programm wird aus Landesmitteln sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Anträge können ab Montag, 02.02.2026, gestellt werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis 100.000 Euro). Voraussetzung ist, dass für die jeweilige Weiterbildung keine andere Förderung in Anspruch genommen werden kann. Es werden ausschließlich Einzelpersonen unterstützt.

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit stehen – etwa der Erwerb oder das Nachholen von Abschlüssen, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Sachkundenachweise oder die Erweiterung vorhandener Kompetenzen.

Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 Prozent der anerkannten Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Eine Antragstellung ist einmal pro Kalenderjahr möglich. Nicht förderfähig sind Fahrt-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sowie betriebliche Weiterbildungen.

Alle Informationen rund um den Bildungsscheck sind zu finden auf der Homepage der Regionalagentur Siegen-Wittgenstein und Olpe unterwww.regional-agentur.de/bildungsscheck-2-0-nrw (externer Link).

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Bildungscheck (Symbolbild) » 1.2 MB

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