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21.04.2022

Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen

Welche Kosten können geltend gemacht werden?

Burbach. Die Gemeinde Burbach sucht nach wie vor privaten Wohnraum für ukrainische Geflüchtete. Bisher sind schon zahlreiche Wohnraumangebote im Rathaus eingegangen. Für einen längeren oder gar dauerhaften Aufenthalt wird jedoch weiterer Wohnraum gesucht, denn viele aktuelle Lösungen sind weder den aufnehmenden Personen noch den Flüchtlingen auf Dauer zuzumuten.

In den vergangenen Wochen wurde die Verwaltung in diesem Zusammenhang immer wieder mit Fragen konfrontiert. Eine der wichtigsten – auch wenn sie viele hilfsbereite Privatleute, die Flüchtlinge aufgenommen haben, allenfalls in einem zweiten Schritt gestellt haben – lautet: Welche Kosten können bei der Gemeinde Burbach im Zuge der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge geltende gemacht werden? Die Antwort darauf gibt das Sozialamt. Folgende Kosten können seitens der Kommune übernommen werden:

  • die Wohnungs-Kaltmiete in einem angemessenen Rahmen, hier sind gewisse Pro-Kopf-Pauschalen gesetzlich vorgegeben;
  • die üblichen Nebenkosten: Wasser, Kanal, Abfallgebühr, Schornsteinfeger etc.;
  • anfallende Heizkosten nach Art des Energieträgers und nach Pro-Kopf-Verbrauch;
  • anfallende Stromkosten werden von den Sozialleistungen der Flüchtlinge abgezogen oder aber der Vermieter und die Bewohner werden sich über die Kosten anderweitig einig.

Für Lebensmittel und Artikel des alltäglichen Gebrauchs erhalten die angemeldeten ukrainischen Personen sogenannte Regeleistungen zur Bedarfsdeckung, um diese selbstständig zu bezahlen und kaufen zu können. Aus dem Asylbewerberleistungsgesetzt ergeben sich in der Regel keine Ansprüche auf Kostenübernahme von Möbel und Einrichtungen.

Bei Rückfragen steht Yannick Gorlt, zuständig für Asylangelegenheiten im Burbacher Rathaus, unter Tel. 0 27 36 – 45 32 oder E-Mail y.gorlt@burbach-siegerland.de zur Verfügung.

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Gemeinde Burbach »
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