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16.09.2025

Stichwahl des/der Landrats/Landrätin sowie des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 28.09.2025 

Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab Donnerstag, 18.09.2025, möglich

Am Sonntag, 28. September 2025, findet die Stichwahl zur Wahl des/der zukünftigen Landrats/Landrätin für den Kreis Siegen-Wittgenstein sowie des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Burbach statt.

Wahlberechtigt sind an diesem Tag alle Bürgerinnen und Bürger, die auch bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt waren. Die für die Hauptwahl am 14. September 2025 versandten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit; neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann natürlich trotzdem wählen. Für die Wahl im Wahllokal reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus, um von seinem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.

Auch für die Briefwahl gelten dieselben Vorschriften wie bei der Hauptwahl.
Die Ausstellung eines Wahlscheines und die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragt werden:

  • Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages unter https://www.burbach-siegerland.de/briefwahlantrag bis Mittwoch, 24. September 2025, 12.00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine Zustellung durch die Post nicht mehr gewährleistet werden.
  • Per E-Mail an: wahlen@burbach-siegerland.de.
  • Schriftlich durch einen frankierten Postbrief, formlos oder mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Postanschrift lautet: Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach.
  • Persönlich im Bürgerbüro oder im Wahlamt der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 116 oder 124, während der Geschäftszeiten. Hier besteht auch die Möglichkeit, sofort zu wählen.

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wichtiger Hinweis:
Wahlberechtigte, die bereits zur Hauptwahl Briefwahl für die Stichwahl am 28. September 2025 beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch.

Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 28. September 2025, 16.00 Uhr (!), im Rathaus Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, eingegangen ist. Die Wahlbriefe können in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.

Kontakt

Gemeinde Burbach »
Pressestelle
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
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