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16.06.2016

Sicherheit für die jüngsten Verkehrsteilnehmer

Halteverbot in Brücken- und Austraße

„Die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer, nämlich der Kinder, liegt uns besonders am Herzen“, sagt Fachbereichsleiter Jochen Becker. „Aus Sicht der Kinder stellen parkende Fahrzeuge ein unübersichtliches Hindernis dar und auch die Fahrer haben nur eine eingeschränkte Sicht.“ Deshalb habe man sich entschieden, an der Grundschule in Wahlbach in der Brücken- und Austraße ein eingeschränktes Halteverbot auszuschildern. „Letztlich soll es den Kindern damit vereinfacht werden, sicher die Straßen zu überqueren.“

Das eingeschränkte Halteverbot gilt von montags bis freitags jeweils von 7.30 bis 13.30 Uhr. In der Austraße beginnt die Regelung einfahrend ab dem Kreuzungsbereich Brückenstraße und endet am Aufgang zur Turnhalle. Ausfahrend gilt die Regelung vom Beginn des Schulhofes bis zum Kreuzungsbereich.

In der Brückenstraße dürfen keine Fahrzeuge im genannten Zeitraum ab der Firma Gelber bis zur Höhe des Feuerwehrgerätehauses mehr abgestellt werden. Auch in umgekehrter Fahrtrichtung gilt die Regelung.

„Außerhalb des Zeitraumes ist das Parken dort möglich, es ist jedoch darauf zu achten, dass genügend Abstand zu den Kreuzungsbereichen vorhanden ist und der normale Durchgangsverkehr nicht beeinträchtigt wird“, so Becker. „Durch das Ordnungsamt werden Kontrollen stattfinden.“

Die Regelung tritt ab Montag, 27. Juni 2016 in Kraft.

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