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16.02.2016

Schiedsfrau oder Schiedsmann gesucht

Wichtiges Ehrenamt für die Gesellschaft

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch Tradition. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist über 185 Jahre alt. Seit 1827 existiert das Schiedsmannswesen. In der Gemeinde Burbach sind derzeit zwei Schiedsamtsbezirke besetzt. Für den Schiedsamtsbezirk Burbach I, der die Ortschaften Burbach, Gilsbach, Lippe, Wahlbach und Würgendorf umfasst, sucht die Verwaltung eine neue Schiedsfrau oder einen neuen Schiedsmann.

Schiedspersonen kommen immer dann ins Spiel, wenn im Streit liegende Parteien ihre Auseinandersetzungen unbürokratisch und kostensparend vor Ort beilegen wollen oder wenn der Gang zum Schiedsamt zwingend vorgeschrieben ist. Schiedsfrauen und -männer haben keine richterliche Entscheidungsgewalt. Vielmehr dient ihr schlichtender Einsatz dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Interessen beider Streitparteien berücksichtigt.

Um dieses wichtige Ehrenamt begleiten zu können, müssen Interessenten besondere Voraussetzungen erfüllen, die Schiedsamtsgesetz NRW geregelt sind:

  • Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein 
  • Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben 
  • Der Wohnsitz sollte im Schiedsamtsbezirk sein.

Zur Schiedsperson können nicht berufen, wer die

  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • unter Betreuung stehen,
  • die zwar nicht unter Betreuung stehen, aber in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind

Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Burbach für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Siegen bestellt. Während ihrer Amtszeit erhalten die Schiedspersonen Unterstützung durch den Siegener Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen. Sie werden ständig weitergebildet.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, können sich bis zum 31. März 2016 bei der Gemeinde Burbach bewerben. Die schriftliche Bewerbung sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Name, Vorname 
  • Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort 
  • Beruf
  • Adresse, Telefonnummer, Emailadresse (falls vorhanden)
  • kurzer Lebenslauf

Die Unterlagen können postalisch an die Gemeinde Burbach, Fachbereich 4, Eicher Weg 13, 57299 Burbach oder per Email an fb4@burbach-siegerland.de  gesendet werden. Bitte versehen Sie die Unterlagen mit dem Hinweis „Bewerbung Schiedsamt“.

Für weitere Fragen steht Ihnen der zuständige Fachbereichsleiter Jochen Becker telefonisch unter 02736 45-36 oder per Email an j.becker@burbach-siegerland.de zur Verfügung

Kontakt

Gemeinde Burbach »
Pressestelle
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
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