Rat pumpt weitere 50.000 Euro ins Burbacher Förderprogramm
Budget für 2023 wurde nochmals aufgestockt / Neue Anträge ab jetzt wieder möglich
gb Burbach. Der Topf des Burbacher Förderprogramms wird für 2023 noch einmal aufgefüllt. Weil die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 75.000 Euro bereits zur Jahreshälfte ausgeschöpft sind, legt der Rat noch einmal nach und pumpt frisches Geld in das gemeindeeigene Programm „Zur Stärkung der Ortskerne“. In seiner Sitzung am Dienstag, 20.06.2023, beschloss das Gremium einstimmig die Sperrfrist im Haushaltsplan für weitere 25.000 Euro aufzuheben, und darüber hinaus, zusätzliche 25.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Insgesamt also 50.000 Euro, die anteilig für den Hausbau oder die Sanierung der eigenen vier Wände beantragt werden können. Im laufenden Jahr wurden bereits rund 50 Maßnahmen bewilligt.
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
„Damit sind noch in diesem Jahr wieder neue Anträge möglich“, sagt Anna-Lena Herrmann vom zuständigen Fachbereich, die die Förderanträge entgegennimmt. Ganz wichtig: „Der Antrag muss gestellt werden, bevor Material eingekauft, Aufträge vergeben oder die Maßnahme durchgeführt wird“, betont sie. Planungsleistungen sind indes nicht förderfähig.
Zuschuss für Kauf, Neubau und Sanierung
Gefördert wird neben dem Kauf von Bestandsgebäuden auch der Neubau im Ortskern – hierfür ist jedoch der vorherige Abriss einer Altimmobilie an gleicher Stelle Bedingung. Die Förderung eines Neubaus in einer Baulücke ist somit ausgeschlossen. Für Kauf (ab 50.000 Euro) und Neubau (ab 100.000 Euro) beträgt der Förderbetrag pauschal 1.100 Euro pro Ein- oder Zweifamilienhaus. Zusätzlich können 300 Euro pro Kind beantragt werden, wobei die Maximalförderung insgesamt 2300 Euro betragen kann. Wer sein Eigenheim barrierefrei umbaut oder energetisch saniert, kann sich 10 Prozent der Bruttoinvestitionen (mindestens 5000 Euro) fördern lassen. Der Förderhöchstbetrag ist mit 1.375 Euro festgesetzt.
Auch Hochwasserschutz ist förderfähig
Burbach fördert seit einigen Jahren auch Maßnahmen des Hochwasserschutzes über das gemeindeeigene Förderprogramm; beispielsweise das Abdichten von Kelleröffnungen, Türen und Fenstern, die Verlagerung von Sicherheitskästen oder Heizungstechnik auf ein höheres Niveau, die Installation von Pumpen etc. Ein Viertel der Bruttoinvestitionskosten können hier geltend gemacht werden (Mindestinvestition 500 Euro), der Förderhöchstbetrag liegt bei 275 Euro.
Die gleiche Förderquote gilt bei einer dorfgerechten Bepflanzung von Freiflächen im Ortskern: 25 Prozent der Bruttoinvestition (mindestens 500 Euro) können gefördert werden, maximal jedoch 275 Euro. Der Fachbereich Bauen und Wohnen hat hierzu eine umfangreiche Übersicht über alle einheimischen und Bäume und Sträucher zusammengestellt.
Broschüre als PDF-Download verfügbar
Weitere Boni von 50 bis 250 Euro gibt es für die Inanspruchnahme einer kostenlosen Beratung durch die ehrenamtlichen Klimabotschafter der, einen geringeren Energiebedarf als bei der Altimmobilie oder für die Verwendung ökologischer Baustoffe.
Die Broschüre zum Förderprogramm „Stärkung der Ortskerne“ liegt im Rathaus aus oder kann als PDF-Datei auf der Homepage der Gemeinde Burbach heruntergeladen werden.
Das „Förderprogramm zur Stärkung der Ortskerne“ ist ein wichtiger Baustein der Burbach-Initiative „LebensWERTE Dörfer“. Insgesamt wurden seit 2010 rund 900 Maßnahmen mit über 875.000 Euro aus dem gemeindlichen Programm gefördert.
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