Radon-Bodenluftmessungen in NRW
Messungen von März bis August 2022 vorgesehen
Burbach. Der Geologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen setzt die Radon-Bodenluftmessungen des Messprogramms 2019 bis 2021 in diesem Jahr fort. Der GD NRW plant und führt dies im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus. Ziel des zurückliegenden Programmzeitraums war es, „eine aussagekräftige Datenbasis für die mögliche Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz (StrSchG) zu schaffen und das Messstellennetz erheblich zu verdichten“, heißt es seitens des Landesbetriebs.
Derzeit keine Vorsorgegebiete in Nordrhein-Westfalen
Das Edelgas Radon (Rn) ist ein radioaktives chemisches Element, das in Spuren von Uran und Thorium im Gestein und Erdreich vorkommt und durch langsamen Zerfall freigesetzt wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehe in Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen, so der GD NRW.
Die Datenbasis wurde durch insgesamt 440 Messungen nach Einschätzung des Geologischen Dienstes „deutlich verbessert“, um eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch Radon noch sicherer zu beurteilen können. 2022 soll die Datenverdichtung durch weitere 260 Radon-Bodenluftmessungen weiter fortgeführt werden. Vorgesehen sind die Messungen im Zeitraum von März bis August 2022.
Betretungsrecht für mit der Untersuchung Beauftragte
Hierzu teilt GD NRW mit, dass die mit der Untersuchung beauftragten Personen aufgrund des § 165 StrSchG berechtigt sind, Grundstücke zu betreten, um die erforderlichen Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen. Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 Millimetern bis zu einer Tiefe von 1,10 Metern erforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 Millimetern. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehenden Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Im „Dienst der Allgemeinheit“ bittet der Landesbetrieb darum, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeit zu unterstützen. Für Rückfragen stehen Dr. Ludger Krahn (Tel.: 0 21 51 – 8 97 2 39, E-Mail: krahn@gd.nrw.de) und Christa Claßen (Tel.: 0 21 51 – 8 97 2 95, E-Mail: christa.classen@gd.nrw.de) zur Verfügung.
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