Radfahren im Wald abseits von Wegen verboten
Gerade die Sommerferien laden wieder zu ausgedehnten Radtouren in unserer wunderschönen Umgebung ein. Vor allem Mountainbiker nutzen dabei gerne den Wald für ihre Touren. Durch die zunehmende Anzahl von E-Bikes erhöhen sich die Reichweiten der Radfahrbegeisterten und die Möglichkeiten, auch unwegsames Gelände mit Motorunterstützung zu bewältigen. Die Gemeinde Burbach weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass das Radfahren im Wald nur auf Wegen erlaubt ist. Querfeldeinfahren ist verboten und kann mit empfindlich hohen Bußgeldern geahndet werden. Auch aus Rücksicht auf Wildtiere und Pflanzen sowie auf die Belange der Waldbesitzer und der Jäger sollten sich alle Radfahrer an das Wegegebot halten.
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