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22.09.2016

Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt

Gemeinde Burbach weist auf Verhaltensregeln hin

Die Arbeiten im Rahmen der Ortsdurchfahrterneuerung in Ober- und Niederdresselndorf schreiten weiter voran. Aufgrund des Fortschritts kann seit längerem wieder die Westerwaldstraße vom Minikreisel bis zum Abzweig Wildorn befahren werden. Dies führt aber wiederum auch zu einem höheren Fahrzeug- und Parkaufkommen.

Aus diesem Anlass heraus weist die Gemeinde Burbach nochmals darauf hin, dass das Parken grundsätzlich auf Gehwegen, soweit dies nicht explizit durch Markierung oder Beschilderung erlaubt ist, nicht gestattet ist. Ebenso ist auch das Parken auf und bis 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg sowie 15 Meter vor und hinter einer Bushaltestelle und der Sperrzone selbst verboten. Daneben sind auch Aus- und Einfahrten freizuhalten.

Die Gemeinde Burbach wird, auch aufgrund verstärkter Beschwerden gerade in dem fertiggestellten Bereich der Westerwaldstraße, zukünftig vermehrt Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Bußgelder verhängen. Daher wird im eigenen Interesse darum gebeten, lediglich in erlaubten Bereichen zu parken und dafür auch evtl. einen kleinen Fußweg in Kauf zu nehmen.

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Gemeinde Burbach »
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