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23.10.2020
Kreis Siegen-Wittgenstein jetzt »Gefährdungsstufe 2«
Neue Regelungen ab Samstag
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat mit einem Inzidenzwert von 57,8 (Stand 23.10.20/00:00 Uhr) nun einen weiteren kritischen Schwellenwert überschritten. Für Siegen-Wittgenstein gilt jetzt die „Gefährdungsstufe 2“. Für diesen Fall sieht das Land NRW klare Regelungen vor, die Landrat Andreas Müller nach enger Absprache mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden in einer Allgemeinverfügung nun für das Kreisgebiet angeordnet hat:
- Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept bei der zuständigen Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde; auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig.
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr unzulässig.
- An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur Gruppen mit maximal fünf Personen treffen.
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Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
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