Jahresablesung der Wasserzähler
Übermittlung des Zählerstandes bis zum 14. Dezember
Viele Grundstückseigentümer haben bereits den Zählerstand des Wasserzählers übermittelt. Noch bis zum 14. Dezember ist die Mitteilung der Verbräuche möglich.
Die Wasserzählerstände können auf unterschiedlichen Wegen übermittelt werden. Die kürzlich erhaltene Ablesekarte kann portofrei oder per Fax zurückgesendet werden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, uns den Zählerstand via Internet mitzuteilen. Über die Online-Erfassung kann jeder Grundstückseigentümer den Zählerstand selbst eingeben und dadurch Fehlerquellen reduzieren.
Liegt bis zum 14. Dezember kein Zählerstand vor, wird der Verbrauch anhand der Vorjahreswerte geschätzt. Die Gemeinde Burbach bittet alle Grundstückseigentümer, die ihre Zählerstände noch nicht angegeben haben, diese schnellstmöglich mitzuteilen.
