Informationen zum Heizzuschuss
Anspruch bei Verbraucherzentrale online errechnen lassen
gb Burbach. Die Politik hat rückwirkend für das Jahr 2022 staatliche Hilfen für den Einkauf von Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz beschlossen. Den Städten und Gemeinden liegen jedoch noch keine näheren Details der Landesregierung vor, wie der Heizzuschuss abgewickelt werden soll. Immerhin hat die Verbraucherzentrale eine Informationsseite online gestellt, auf der sich Heizungseigentümerinnen und -eigentümer informieren können, ob sie
- einen Anspruch auf diesen Zuschuss haben und
- wie hoch dieser ausfällt, errechnen lassen.
Hier geht es zur Informationsseite der Verbraucherzentrale: Ihr Anspruch auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung
UPDATE (22.05.2023):
Mittlerweile gibt es vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Homepage mit Informationen rund um den Heizkostenzuschuss dem Antragsverfahren unter www.heizkostenhilfe.nrw .
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