Hilfsnavigation
Volltextsuche
Mediathek
YekoPhotoStudio  
© YekoPhotoStudio 
Mediathek
Seiteninhalt
22.10.2018

Information an alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Burbach

Der Hund gehört zu den besten Freunden des Menschen. Und wer sich einen solchen Freund anschafft, dem obliegen auch einige Pflichten. Den meisten Hundehaltern ist bekannt, dass Sie ihren Hund beim Steueramt anmelden müssen. Zusätzlich ist jedoch auch noch eine ordnungsrechtliche Anzeige des Hundes notwendig.

Da die Angaben aus der steuerrechtlichen Anmeldung nicht für die ordnungsbehördliche Anmeldung eines Hundes ausreichen, händigt das hiesige Steueramt bereits im Rahmen der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes ein Formular zur Anmeldung beim Ordnungsamt aus.

Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde. Welche Angaben bei der ordnungsbehördlichen Anmeldung eines Hundes notwendig sind, wird ebenfalls im Landeshundegesetz NRW geregelt. So kann ein Hundehalter seitens des Ordnungsamtes aufgefordert werden, im Rahmen seiner Anzeige noch weiter Unterlagen einzureichen.

Während es steuerrechtlich lediglich relevant ist, dass ein Hund gehalten wird, ist es für das Ordnungsamt wichtig, auch die Rasse mitgeteilt zu bekommen. Auch ist es für die Ordnungsbehörde von Interesse, wenn Hunde abgegeben werden oder versterben, auch wenn beabsichtigt ist, wieder einen neuen Hund anzuschaffen.

Der Gemeinde Burbach ist es wichtig, dass alle Hunde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ordnungsbehördlich erfasst sind. Daher wird darum gebeten, dass alle Hunde beim Ordnungsamt der Gemeinde Burbach an- sowie abgemeldet werden.

Kontakt

Gemeinde Burbach »
Pressestelle
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
E-Mail oder Kontaktformular
nach obenSeite drucken