Grundbesitzabgabenbescheide werden verschickt
Hausbesitzer erhalten Post
Nicht wundern sollten sich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden, wenn sie nun den gemeindlichen Abgabenbescheid in den Händen halten. Die Gemeinde Burbach führte zum Jahresbeginn 2017 eine neue Finanzsoftware ein. Durch die Umstellung auf die Software Infoma ändert sich auch das Erscheinungsbild des Bescheides über die Grundbesitzabgaben.
Leider hat die Umstellung auch dafür gesorgt, dass sich die Zustellung der Jahressteuerbescheide verzögert hat. Ab 3. März erhalten jedoch die Haus- und Grundstückseigentümer den Brief von der Gemeinde, in dem die zu entrichtenden Abgaben aufgeführt sind. In diesem Bescheid ist eine Sonderfälligkeit zum 15. März ausgewiesen.
Wesentliche Änderung ist die gemeinsame Veranlagung. Deshalb gibt es nur noch einen Steuerbescheid, in dem ebenfalls die Gebühren für Wasser und Abwasser sowie die Niederschlagswassergebühr pro Grundstück aufgeführt sind. Dadurch können die Steuern und Abgaben wieder in einer Summe gezahlt bzw. abgebucht werden.
Weggefallen sind die so genannten Summenbescheide, in denen bis dato mehrere Grundstücke zusammengefasst waren. Für jedes Grundstück wurde ein einzelner Bescheid erstellt.
Weiter weist das Steueramt darauf hin, dass alle Steuerzahler neue Kassenzeichen erhalten. Damit werden die fälligen Steuern dem entsprechenden Objekt zugeordnet. Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen bleiben bestehen. Von Vorteil ist, dass jedem Objekt nun ein separates Konto zugeordnet werden kann. Gerade bei Mietobjekten ist so eine direkte Zuordnung der Steuern und Gebühren möglich. Wenn ein neues Konto hinterlegt wird, muss dann ggf. eine neue Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Die neuen Kassenzeichen setzen sich aus drei Blöcken mit insgesamt 13 Ziffern zusammen. Zur Sicherheit sind die alten Kassenzeichen auf den neuen Bescheiden jedoch noch abgedruckt.
Ein begleitendes Informationsschreiben zu den neuen Abgabenbescheiden ist rechts unter Dokumente abrufbar.
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Erläuterungen zu den neuen Steuerbescheiden 2017 (PDF, 50 kB)
