Gemeinde Burbach plant Hundebestandsaufnahme
Hunde sind zur Steuer anzumelden
Das Halten von Hunden im Gemeindegebiet Burbach ist gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Burbach melde- und steuerpflichtig. Jeder Halter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bei der Gemeinde Burbach anzumelden. Darauf weist das gemeindliche Steueramt hin.
Leider musste in zurückliegender Zeit vermehrt festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit plant die Gemeinde Burbach daher eine Hundebestandsaufnahme.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes in den Haushalt rechnen. Daher wird Hundehaltern empfohlen, ihren Hund kurzfristig anzumelden. Neben der Nachbesteuerung wird auch der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit einem Bußgeld belegt ist.
Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit für den ersten und zweiten Hund 72,00 Euro pro Jahr. Werden drei oder mehr Hunde gehalten, beträgt die Steuer pro Hund und Jahr 84,00 Euro. Noch nicht gemeldete Hunde können beim Steueramt der Gemeinde Burbach angemeldet werden. Ansprechpartner ist Christian Schmidt, Tel. 02736 45-24, E-Mail c.schmidt@burbach-siegerland.de.
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder mehr oder ein Gewicht von mindestens 20 kg oder mehr erreichen, müssen zusätzlich bei dem Fachbereich 4 – Bürgerservice, Sicherheit, Soziales und Schulen – angemeldet werden. Als Ansprechpartnerin steht Sylvia Holz, Telefon 02736 45-53, E-Mail s.holz@burbach-siegerland.de zur Verfügung.
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