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16.05.2023

Gemeinde Burbach führt Hundebestandsaufnahme durch

Hundehalter sollten sich schnell melden

gb Burbach. Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Burbach eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner vom Hundehalter bei der Verwaltung (Zimmer 025, Romina Pletz) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 72,00 Euro für einen Hund.

Hausbesuch von Springer Kommunale Dienste GmbH

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Burbach in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.

Rückwirkende Steuer für nicht gemeldete Hunde

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder erhoben werden. Daher wird jedem Hundehalter empfohlen, die Hunde schnellstmöglich anzumelden.

Kontakt

Gemeinde Burbach »
Pressestelle
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
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