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03.03.2021

Dach und Fassaden begrünen - jetzt Fördermittel beantragen

Wer für sein Haus oder seine Firma über eine Dach- oder Fassadenbegrünung nachdenkt, kann dafür mit einer hohen Bezuschussung von bis zu 50 Prozent der Kosten rechnen.

Grundlage ist das Sonderprogramm "Klimaresilienz in Kommunen", ein Förderprogramm des Landes NRW, das die Gemeinde Burbach in Zusammenarbeit mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein auf den Weg gebracht hat.

Die Fördermittel zur Dach- und Fassadenbegrünung können auch für gewerblich genutzte Gebäude in Anspruch genommen werden. Das Förderprogramm sieht eine Kostenübernahme von bis zu 50 Prozent vor. Es ist geplant, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein die Abwicklung des Förderprogramms für die zehn kooperierenden Kommunen, darunter auch die Gemeinde Burbach, übernimmt.

Ob private oder gewerbliche Projekte: Förderfähig sind Maßnahmen der Begrünung an Gebäuden, die sich positiv auf Verdunstung, Kühlung und Regenwasserrückhaltung vor Ort auswirken. Dass sich hierbei Dachbegrünungen und Photovoltaik-Anlagen automatisch ausschließen, verneint Klimaschutzmanager Samuel Reuter: „Es gibt gute Beispiele dafür, wie sich beide Dachnutzungsformen hervorragend kombinieren lassen.“

Der Umweltbeauftragten, Elisabeth Fley, ist es wichtig die vielfältigen Effekte von Dach- und Fassadenbegrünungen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung hervorzuheben. Dazu gehören Wärmedämmung im Winter sowie der Hitzeschutz im Sommer mit verminderten Energiekosten und CO2-Emissionen, aber auch die Erhöhung des Wirkungsgrades von Photovoltaik-Dachanlagen durch die Verdunstungskühlung. Im Sinne der Klimafolgenanpassung seien die Verbesserung des Mikroklimas und die Zurückhaltung von Überschusswasser bei starkem Regen durch Dachbegrünungen zu nennen.

Weitere Vorteile liegen in der optischen Aufwertung durch die Begrünung, im Schutz der Dachkonstruktion - was deren Lebensdauer verlängern kann -, und in der guten Schallabsorption durch den Pflanzenteppich. Begrünte Dächer und Fassaden filtern außerdem die Luft von Schadstoffen und Feinstaub und bieten zudem Lebensraum für Insekten.

Wie ist der Ablauf geplant?

Wer von dem Förderprogramm profitieren möchte, kann möglichst bis Ende März eine sogenannte Interessensbekundung an die Gemeinde Burbach senden. Auf Basis der in Burbach und den anderen Kommunen eingereichten Interessensbekundungen wird der Kreis Siegen-Wittgenstein die Fördermittel aus dem Sonderprogramm beantragen. Zuvor muss allerdings noch der Kreistag in seiner Sitzung am 19. März noch "grünes Licht" dafür geben.

Wichtig: Die Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden. Begrünungen auf Carports/ Garagen sind über dieses Programm übrigens leider nicht förderfähig.

Weitere Informationen sowie den Vordruck zur Interessensbekundung finden Sie hier.

Fragen beantwortet die Umweltbeauftragte, Elisabeth Fley, unter Tel. 02738 45-82 oder per E-Mail e.fley@burbach-siegerland.de .

Kontakt

Gemeinde Burbach »
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57299 Burbach

Telefon: 02736 45-22
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