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16.04.2020
Bund-Länder-Einigung zu Corona-Maßnahmen
Generell gilt: Kontaktbeschränkungen bleiben bis 3. Mai bestehen
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 15. April über weitere Corona-Maßnahmen beraten und nachfolgende Einigungen erzielt:
Was wird erlaubt?
- Öffnung von Geschäften bis 800 m² Verkaufsfläche *
- Öffnung von Kfz- und Fahrradhändlern sowie Buchläden, unabhängig von der Verkaufsfläche *
- Prüfungen der Abschlussklassen in den Schulen nach entsprechenden Vorbereitungen; ab 4. Mai schrittweise: Wiederaufnahme des Betriebs von Schulen und Hochschulen
- Notbetreuung in den Kitas und Schulen für zusätzliche Berufs- und Bedarfsgruppen
- Öffnung von Bibliotheken an Hochschulen *
- Besondere Schutzmaßnahmen für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen nach lokalen Gegebenheiten
* unter Auflagen
Was wird noch nicht erlaubt?
- Öffnung von Restaurants, Bars, Kneipen sowie Hotels
- Öffnung von Dienstleistungsbetrieben, bei denen körperliche Nähe unabdingbar ist; Ausnahme: Friseure können ab 4. Mai unter Auflagen öffnen
- Regulärer Betrieb von Kindertagesstätten
- Großveranstaltungen bis 31. August; Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen
- Private Reisen und Besuche, auch von Verwandten
Weiterführende Regelungen des Landes NRW werden in Kürze veröffentlicht.
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Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
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